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BLASchA soll Beschluss von 1998 aufheben und Entscheidung den Schulen übertragen
Der WDA hat beim Vorsitzenden des BLASchA, der Zentralstelle für das
Auslandsschulwesen und dem Sekretariat der KMK beantragt, dass der
Beschluss von 1988 (Handbuch für das Auslandsschulwesen Ziffer 2.6),
nach dem es den deutschen Schulen im Ausland grundsätzlich untersagt
ist, Schüler aufzunehmen, deren Erziehungsberechtigte ihren Wohnsitz
in Deutschland haben, ersatzlos aufgehoben wird. Berlin, 21. Mai 2004 |