WDA beantragt:
Keine Beschränkung bei der Aufnahme von Schülern -

BLASchA soll Beschluss von 1998 aufheben und Entscheidung den Schulen übertragen

Der WDA hat beim Vorsitzenden des BLASchA, der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen und dem Sekretariat der KMK beantragt, dass der Beschluss von 1988 (Handbuch für das Auslandsschulwesen Ziffer 2.6), nach dem es den deutschen Schulen im Ausland grundsätzlich untersagt ist, Schüler aufzunehmen, deren Erziehungsberechtigte ihren Wohnsitz in Deutschland haben, ersatzlos aufgehoben wird.
Zur Begründung wurde u.a. auf den wünschenswerten Ausbau des Schüleraustausches, die grundlegend geänderten Fördervoraussetzungen seit 1988 und die Angleichung der Systeme (Einführung des 12-jährigen Schulsystems auch in Deutschland) verwiesen.
Soweit im Einzelfall bei der Aufnahme eines Schülers in Hinblick auf die Abschlussprüfung Probleme auftreten, kann dies der Schulleiter im Vorfeld mit den zuständigen Stellen abstimmen. Der WDA vertritt die Auffassung, dass den Schulen verstärkt Freiräume zum verantwortlichen Handeln eingeräumt werden müssen.

Berlin, 21. Mai 2004