WDA setzt sich für Änderung der Nutzungsvereinbarung ein

Die für Schulen in bundeseigenen Liegenschaften vom Auswärtigen Amt vorgesehenen Nutzungsvereinbarungen behindern nach Ansicht des WDA die Schulentwicklung und verhindern Investitionen.

Der WDA hat beim Auswärtigen Amt grundlegende Änderungen beantragt
z.B.:

  • Änderung der 6-monatigen Kündigungsfrist
     

  • Sicherheiten bei Kreditaufnahmen
     

  • Berücksichtigung von schul- und landesspezifischen Besonderheiten der
    Nutzungsvereinbarung

Der WDA hat dem Auswärtigen Amt seine Mitarbeit bei der Lösung der Probleme angeboten.

Berlin, 1. Juni 2004